Hilfe zur Pflege auch von der Sozialhilfe |
 Hilfe zur Pflege erhalten Pflegebedürftige, wenn die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht.
Leistungen werden nur gewährt, soweit der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen erhält.
Wenn nach Abschluss der Berechnungen mit der HKP ambulanten Pflege ein Eigenanteil bleibt den Sie selbst tragen müssen, kann möglicherweise in Ausnahmefällen das Sozialamt für die Restkosten aufkommen. |
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