 Wird die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde sichergestellt, zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen. Diesem steht es frei, das Pflegegeld als Anerkennung an die Pflegeperson weiterzugeben.
Grundsätzlich ist Pflegegeld, das an einen Familienangehörigen gegeben wird, kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinne.
Das Pflegegeld beträgt maximal je Kalendermonat:
in Pflegestufe I = 225,00 Euro; in Pflegestufe II = 430,00 Euro; in Pflegestufe III = 685,00 Euro.
Den Betrag überweist die Pflegekasse monatlich direkt an die pflegebedürftige Person.
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