Anmeldung zum Beratungseinsatz



Anmeldung zum Beratungseinsatz
nach §37.3 SGB XI


Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch einen ambulanten Dienst abzurufen und sich darüber eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Dieser Besuch dient der Beratung und der Hilfestellung rund um die Pflege, außerdem werden pflegende Angehörigen über Entlastungsmöglichkeiten informiert.

Die Bescheinigung muss jeweils termingerecht an Ihre Pflegekasse weitergeleitet werden, sonst könnten Pflegegeldkürzungen erfolgen.




Der HKP-Dienst Häusliche Krankenpflege übernimmt die Weiterleitung an Ihre Pflegekasse nach einem Beratungseinsatz für Sie!


Die Einsätze erfolgen durch eine Pflegefachkraft, die Sie in Fragen um die häusliche Pflege gerne berät und anleitet.

In der Pflegestufe I & II muss der Pflegeeinsatz alle 6 Monate erfolgen.

In der Pflegestufe III muss der Pflegeeinsatz alle 3 Monate erfolgen.

Die Kosten für diese Pflichteinsätze trägt die Pflegekasse!



Melden Sie sich zu einem unverbindlichen   Beratungstermin an.


Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, gleich online eine Beratung anzufragen. Wir behandeln Ihre Daten selbstredend vertraulich.

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