Rund um die Pflege



Allgemeines


Als pflegebedürftig gelten Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer, mindestens jedoch für sechs Monate, nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen.
Ihnen muss bei den Verrichtungen des täglichen Lebens geholfen werden: z. B. bei der Körperpflege, bei der Ernährung, bei der Mobilität oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.


Zur Körperpflege zählen Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm-/Blasenentleerung

Zur Ernährung gehört neben der Nahrungsaufnahme auch die mundgerechte Zubereitung von Speisen.

Zur Mobilität gehören Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden sowie Gehen, Stehen und Treppensteigen innerhalb der Wohnung, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung zur Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause (wie z. B. ein Arztbesuch).

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigung und Wechseln von Kleidung und Wäsche sowie Reinigung und Beheizen der Wohnung.