Häusliche Krankenpflege
HKP - Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Leistungen sind nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege, die Bestandteil der Pflegeversicherung ist. Versicherte können die HKP beanspruchen, wenn

  • diese das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll
  • sie einer Krankenhausbehandlung bedürfen, diese aber nicht möglich ist
  • sich damit eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt.

Verordnet wird die häusliche Krankenpflege vom behandelnden Hausarzt auf einem Vordruck. Auf diesem muss der Arzt begründen, warum die Hilfe nötig ist und welche Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erforderlich sind. Das können z.B. Medikamentenabgabe, Injektionen oder Verbandswechsel sein. Voraussetzung ist, dass die nötigen Verrichtungen nicht vom Patienten selbst oder von einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können. Alle verordnungsfähigen Maßnahmen sind in speziellen Richtlinien festgehalten. Die ausgestellte Verordnung muss nach der Ausstellung zeitnah zur Genehmigung bei der Krankenkasse vorgelegt werden.

Wir haben einen Versorgungsvertrag mit allen Krankenkassen und können somit die Kosten direkt mit den Kassen abrechnen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein und führen die verordnete Behandlungspflege bei Ihnen vor Ort durch.