Pflegebedürftig – Wie erhalte ich Pflegegeld?
HKP - Häusliche Krankenpflege

Von der Antragstellung bis zum Besuch des MDK – Versicherte erhalten Leistungen der Pflegekasse grundsätzlich nur auf Antrag. Den Antrag auf Pflegeleistungen müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen, dort erhalten Sie auch die notwendigen Antragsformulare. Lassen Sie sich hierbei von Personen helfen, die in diesen Dingen erfahren sind, zum Beispiel von einem ortsansässigen Pflegedienst.

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Begutachtung, welche im Rahmen eines Hausbesuches in Ihrer Wohnung erfolgt. Der MDK befragt Sie bei der Begutachtung nach Ihrem Hilfebedarf und Ihrer Krankengeschichte, weiterhin nach Pflegepersonen, vorhandenen Pflegehilfsmitteln, Ihrer Wohnsituation und nach Hilfeleistungen, die Sie eventuell bereits erhalten.

Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens oder Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung anwesend zu sein.

Der MDK gibt danach eine Empfehlung an die Pflegekasse, welche Hilfeleistungen notwendig sind und erhebt den Pflegebedarf. Ihre Pflegekasse entscheidet auf der Grundlage der vom MDK erstellten Begutachtung über Ihren Antrag auf Pflegeleistungen und teilt Ihnen das Ergebnis in schriftlicher Form mit.
Sollten Sie mit der Einstufung in eine Pflegegrad nicht einverstanden sein, so müssen sie innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen.

Der Zeitraum zwischen der Beantragung und der Genehmigung von Pflegeleistungen kann mehrere Wochen betragen.
Die Pflegeberater des HKP-Dienstes beraten Sie gerne bei Fragen rund um die Pflegeversicherung. Nutzen Sie unser Angebot zu einem unverbindlichen, kostenfreien und vertraulichen Informationsgespräch in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause.