HKP informiert: Änderungen ab 01.01.2022
HKP - Häusliche Krankenpflege

Ab dem 01.01.2022 wurden durch den Gesetzgeber einige Änderungen im Pflegebereich auf dem Weg gebracht. Der HKP-Dienst informiert Sie über alle relevanten Neuerungen für die ambulante Pflege.

Schnellübersicht Pflegeleistungen 2022

  • Erhöhung der Pflegesachleistung
  • Höheres Budget für die Kurzzeitpflege
  • Höherer Zuschuss für die Kosten im Pflegeheim
  • Einfachere Umwandlung des Entlastungsbetrags
  • Erleichterung bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln
  • Monatliches Budget für digitale Pflegeanwendungen

Pflegesachleistungen ab 01.01.2022

Ab dem kommenden Jahr wird die Pflegesachleistung um 5 % angehoben. Die neunen monatlichen Sachleistungsbeträge können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

PflegegradeSachleistungen bis 31.12.2021Pflegesachleistungen ab 01.01.2022
1
2689 €724 €
31.298 €1.363 €
41.612 €1.693 €
51.995 €2.095 €

Wenn Sie die häusliche Pflege ohne professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst bewerkstelligen, verändert sich an Ihrem monatlich ausgezahlten Pflegegeld nichts. Der Pflegegeldsatz wurde nicht angepasst.

Kurzzeitpflege ab 01.01.2022

Für die Kurzzeitpflege konnten Sie bisher 1.612 € im Jahr nutzen. Zum Jahreswechsel steigt dieser Betrag für das Kalenderjahr um 162 € auf 1.774 €. Diese Anpassung vollzieht sich ganz automatisch und Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Aus dem Topf der Kurzzeitpflege können allerdings trotzdem weiterhin nur 806 € auf die Verhinderungspflege übertragen werden.

Pflegeheimkosten ab 2022

Damit Pflegebedürftige, die über einen langen Zeitraum hinweg in einem Pflegeheim wohnen nicht zu stark finanziell belastet werden, wird ein sogenannter Leistungszuschlag für den Eigenanteil gezahlt. Dieser liegt zukünftig bei Bewohnern, die länger als 3 Jahre in einem Heim leben bei 70 % auf den zu zahlenden Eigenanteil. Wer mehr als 2 Jahre in einem Heim lebt, erhält einen Zuschlag von 45 % auf den zu zahlenden Eigenanteil, bei mehr als 12 Monaten 25 % und bis zu 12 Monaten 5 %. Die Entgelte für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage müssen weiterhin selbst finanziert werden.

Geld, Finanzierung, HKP Dienst, Ambulante Pflege, Fulda, Künzell, Pflegedienst, Pflege, 2022

Umwandlung Entlastungsbetrag

Bisher können Sie das Geld aus der Pflegesachleistung zu 40 % in Entlastungsleistung umwandeln. Neu ist, dass Sie hierfür keinen gesonderten Antrag stellen müssen.

Verordnung Pflegehilfsmittel

Damit Sie schneller an benötigte Pflegehilfsmittel kommen, ist es ab 01.01.20222 möglich, dass die Pflegefachkräfte des Pflegedienstes diese verordnen können. Dazu leiten wir den Antrag direkt an die Pflegekasse weiter. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Rollator, Hilfsmittel, HKP Dienst, Ambulante Pflege, Fulda, Künzell, Pflegedienst

Digitale Pflegeanwendungen 2022

Wenn Sie einen Pflegegrad haben , können Sie ab dem kommenden Jahr monatlich bis zu 50 € für digitale Pflegeanwendungen (DiPa) erhalten. Hier sind Apps gemeint, die Ihnen bei der täglichen Pflege helfen.